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Die Beflaggung des Bürklisteges
Vollbeflaggung, 1 Flagge ZH, 5 x 5 m an folgenden Anlässen:
- Sechseläuten
- Dies academicus
- Tag der Arbeit
- Züri Fäscht
- Bundesfeier
- Knabenschiessen
- Täglich von April bis Dezember während der Schifffahrtsaison.
Individuelle Beflaggung (statt der Vollbeflaggung): an folgenden Anlässen:
- Internationaler Rotkreuztag
- Europatag
- Streetparade
- Zürcher Festspiele
Für die Beflaggung des Bürklisteges ist zuständig: Hochbaudepartement der Stadt Zürich, Immobilien-Bewirtschaftung. Massgebend für die Beflaggung ist das Beflaggungsreglement vom 29. 06.2005.
Quelle: www3.stzh.ch